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LPO - Verbot langer Fliegenhauben

Die Fliegenhaube, oder auch Fliegenohren oder -mütze genannt sind für viele Reiter nicht wegzudenken. Neben der Tatsache, dass für viele die Fliegenhaube den Look abrundet, wenn Schabracke, Bandagen und Haube farblich zueinander abgestimmt sind, hat diese "Mütze" auch einen Nutzen: Sie soll die empfindlichen Pferdeohren vor nervigen Fliegen und anderen Insekten schützen. Seit Mai 2016 ist das nützliche Accessoire jedoch nur noch bedingt zugelassen auf Turnieren.

Der ein oder andere hat es wahrscheinlich schon gehört, sich über diese Neuregelung gewundert, oder vielleicht sogar aufgeregt. Richtig weit verbreitet ist die Neuregelung jedoch noch nicht. Deswegen fassen wir das Thema noch einmal zusammen: Die LPO verbietet verschiedene Typen Fliegenhauben.

Demnach sind seit Mai 2016 nur noch Fliegenhauben zugelassen, deren Länge nicht über die Augenlinie hinaus geht und nicht am Reithalfter befestigt werden können. Fliegenhauben mit einem eingebauten Lärmschutz sind nur noch in Hallenprüfungen zugelassen, sofern der Lärmschutz nicht bis in die empfindlichen Pferdeohren hineinreicht.

In unserem Sortiment findest du ohnehin fast ausschliesslich Fliegenhauben, die nach der neuen Regelung verwendet werden dürfen. Es ist dennoch wichtig genau hinzusehen, bevor man seinem Pferd nichtahnend eine nicht zugelassene Fliegenhaube aufsetzt und womöglich disqualifiziert wird.

Unser Sortiment an Fliegenhauben findest du hier.

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